Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der AutoWerk Rhein-Main GmbH
Stand: August 2026
1. Einführung und Annahme der Bedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge, Angebote, Leistungen und sonstigen Rechtsbeziehungen zwischen der AutoWerk Rhein-Main GmbH, Frankfurter Straße 23, 63263 Neu-Isenburg, Deutschland, E-Mail: info@diamondwin789th.com, Telefon: +49 6102 7485931 (nachfolgend „wir“ oder „AutoWerk Rhein-Main GmbH“) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“).
Unsere Leistungen richten sich an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sowie an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Mit der Beauftragung, Annahme eines Angebots, Terminvereinbarung, Fahrzeugübergabe oder Inanspruchnahme unserer Leistungen erkennt der Kunde diese AGB als verbindlich an. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt haben.
Individuelle Vereinbarungen, insbesondere schriftliche oder in Textform bestätigte Auftragsbestätigungen, Leistungsbeschreibungen, Kostenvoranschläge oder Sonderabreden, haben Vorrang vor diesen AGB, soweit sie von diesen abweichen.
2. Leistungsumfang
Die AutoWerk Rhein-Main GmbH erbringt insbesondere folgende Leistungen im Bereich Autoservice:
- Inspektion und Wartung nach Herstellervorgaben,
- Fehlerdiagnose mit moderner Diagnosetechnik,
- Bremsenservice und Bremsenreparatur,
- Ölwechsel und Flüssigkeitsservice,
- Reifenservice inklusive Montage und Auswuchten,
- Klimaservice und Klimaanlagenwartung,
- HU-/AU-Vorbereitung.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Auftrag, dem Kostenvoranschlag, der Auftragsbestätigung oder einer sonstigen Vereinbarung mit dem Kunden.
Sofern im Rahmen der Leistungserbringung Ersatzteile, Betriebsstoffe oder Fremdleistungen erforderlich sind, sind diese nur dann Bestandteil des Vertrags, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde oder zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrags notwendig ist. Bei der Beschaffung von Ersatzteilen können marktübliche Liefer- und Verfügbarkeitsrisiken bestehen.
Die Durchführung von HU-/AU-Vorbereitungen beinhaltet keine Garantie für das Bestehen der Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung. Die eigentliche Prüfung erfolgt ausschließlich durch die zuständige Prüforganisation.
Technische Angaben, Leistungsbeschreibungen und Empfehlungen erfolgen nach bestem Wissen, ersetzen jedoch nicht die Prüfung der individuellen Fahrzeugbeschaffenheit und des tatsächlichen Zustands des Fahrzeugs.
3. Pflichten und Verantwortlichkeiten des Nutzers / Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, bei Auftragserteilung vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zum Fahrzeug, zu bekannten Mängeln, Vorschäden, Umbauten, Unfällen, Warnmeldungen und sonstigen relevanten Umständen zu machen.
Der Kunde hat insbesondere sicherzustellen, dass:
- das Fahrzeug verkehrs- und betriebssicher übergeben wird, soweit dies für die jeweilige Leistung erforderlich ist,
- sämtliche im Fahrzeug befindlichen Gegenstände, Wertsachen, Unterlagen, Datenträger und persönlichen Gegenstände vor Übergabe entfernt werden,
- Fahrzeugschlüssel, Codekarten, Sicherheitscodes und relevante Unterlagen vollständig übergeben werden,
- erforderliche Mitwirkungen, Freigaben oder Entscheidungen unverzüglich erteilt werden,
- das Fahrzeug zum vereinbarten Termin bereitgestellt und nach Fertigstellung fristgerecht abgeholt wird.
Der Kunde ist verpflichtet, auf bekannte Besonderheiten hinzuweisen, die die Durchführung der Arbeiten beeinflussen können, etwa Sonderausstattungen, Tuning, nicht serienmäßige Bauteile, elektrische Umbauten oder bereits vorhandene Schäden.
Werden während der Durchführung weitere Mängel oder zusätzliche Reparaturbedarfe festgestellt, wird die AutoWerk Rhein-Main GmbH den Kunden hierüber informieren. Zusätzliche Arbeiten dürfen nur nach Freigabe durch den Kunden durchgeführt werden, sofern nicht eine sofortige Maßnahme zur Schadensabwehr, Gefahrenabwehr oder zur Vermeidung erheblicher Folgeschäden erforderlich ist.
Der Kunde hat das Fahrzeug nach Mitteilung der Fertigstellung unverzüglich abzuholen. Erfolgt die Abholung nicht innerhalb angemessener Frist, können Stand- und Verwahrkosten nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der vereinbarten Preise berechnet werden.
4. Zahlungsbedingungen
Es gelten die im Angebot, Kostenvoranschlag, in der Auftragsbestätigung oder Preisliste genannten Preise. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, in Euro und einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Zahlung kann in den von uns angebotenen Zahlungsarten erfolgen. Wir behalten uns vor, bestimmte Zahlungsarten im Einzelfall auszuschließen.
Bei umfangreichen Aufträgen oder Sonderbestellungen sind wir berechtigt, angemessene Vorschüsse oder Abschlagszahlungen zu verlangen. Ersatzteile, Fremdleistungen, Entsorgungsgebühren, Verbrauchsmaterialien und sonstige Nebenkosten können gesondert berechnet werden, sofern dies vereinbart oder erforderlich ist.
Der Kunde gerät spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung in Verzug, sofern er Verbraucher ist und hierauf in der Rechnung hingewiesen wurde; bei Unternehmern tritt Verzug spätestens mit Fälligkeit und Zugang der Rechnung ein. Gesetzliche Verzugszinsen und weitergehende Verzugsschäden bleiben vorbehalten.
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder aus demselben Vertragsverhältnis stammen und zur Ausübung des Zurückbehaltungsrechts berechtigen.
Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug die Herausgabe des Fahrzeugs bis zur vollständigen Begleichung fälliger Forderungen im Rahmen der gesetzlichen Pfandrechte und Zurückbehaltungsrechte zu verweigern.
5. Stornierung und Erstattungsrichtlinie
Vereinbarte Termine können vom Kunden rechtzeitig abgesagt oder verschoben werden. Eine Stornierung sollte möglichst in Textform erfolgen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Stornierung bei der AutoWerk Rhein-Main GmbH.
Sofern ein Termin kurzfristig abgesagt wird oder der Kunde ohne rechtzeitige Absage nicht erscheint, können wir den uns entstandenen Schaden sowie bereits angefallene Aufwendungen geltend machen, soweit gesetzlich zulässig. Dies gilt insbesondere für bereits bestellte Ersatzteile, reservierte Kapazitäten und vorbereitende Arbeiten.
Ein Anspruch auf Erstattung besteht nur, soweit Leistungen nicht erbracht wurden und uns hierfür keine oder nur geringere Kosten entstanden sind. Bereits erbrachte Leistungen, bestellte oder verbrauchte Materialien sowie individuell beschaffte Ersatzteile sind grundsätzlich nicht erstattungsfähig, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften etwas anderes vorsehen.
Bei Mängeln gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Etwaige Nachbesserungen erfolgen vorrangig im Rahmen der gesetzlichen Nacherfüllung. Eine Rückerstattung kommt grundsätzlich erst in Betracht, wenn Nacherfüllung fehlgeschlagen ist, verweigert wird oder aus gesetzlichen Gründen ausgeschlossen ist.
Widerrufsrechte für Verbraucher können im Einzelfall bestehen, insbesondere bei außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Verträgen, sofern kein gesetzlicher Ausschluss greift. Über ein etwaiges Widerrufsrecht wird der Kunde gesondert informiert, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.
6. Haftungsbeschränkung
Die AutoWerk Rhein-Main GmbH haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Für sonstige Schäden haften wir unbeschränkt nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen, eine Garantie übernommen oder nach dem Produkthaftungsgesetz gehaftet haben.
Für Schäden, die durch vom Kunden verschuldete unzutreffende Angaben, unterlassene Hinweise, nicht entfernte Wertgegenstände, verdeckte Vorschäden, nicht fachgerechte Eigenreparaturen oder nicht freigegebene Fremdeingriffe verursacht werden, übernehmen wir keine Haftung, soweit uns kein Verschulden trifft.
Bei Fahrzeugen mit älteren, verschlissenen oder bereits vorgeschädigten Bauteilen kann es trotz fachgerechter Arbeit zu Folgeschäden kommen. Soweit solche Schäden auf den Zustand des Fahrzeugs zurückzuführen sind und nicht auf ein Verschulden der AutoWerk Rhein-Main GmbH, ist eine Haftung ausgeschlossen.
Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
7. Geistige Eigentumsrechte
Sämtliche Inhalte, Texte, Bilder, Logos, Marken, Designs, technische Unterlagen, Diagnosedaten, Arbeitsanweisungen und sonstige von der AutoWerk Rhein-Main GmbH bereitgestellte Materialien unterliegen dem jeweils anwendbaren Urheber-, Marken- und sonstigen Schutzrechten.
Ohne unsere vorherige Zustimmung in Textform dürfen diese Inhalte nicht vervielfältigt, verbreitet, öffentlich zugänglich gemacht, bearbeitet oder für gewerbliche Zwecke genutzt werden.
Vom Kunden überlassene Unterlagen, Fahrzeugdaten, Diagnosedaten oder sonstige Informationen bleiben Eigentum des Kunden bzw. der jeweiligen Rechteinhaber. Der Kunde räumt uns jedoch die zur Vertragserfüllung erforderlichen Nutzungsrechte ein, insbesondere zur Diagnose, Dokumentation, Abrechnung und Kommunikation mit Prüforganisationen oder Lieferanten, soweit dies zur Leistungserbringung erforderlich ist.
8. Datenschutz und Privatsphäre
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
Wir verarbeiten personenbezogene Daten des Kunden und gegebenenfalls weiterer betroffener Personen ausschließlich zur Anbahnung, Durchführung und Abwicklung des Vertrags, zur Kommunikation, zur Rechnungsstellung, zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten sowie zur Wahrung berechtigter Interessen, soweit dies rechtlich zulässig ist.
Zu den verarbeiteten Daten können insbesondere Kontaktdaten, Fahrzeugdaten, Auftragsdaten, Rechnungsdaten, Kommunikationsinhalte und technische Diagnosedaten gehören. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist, eine gesetzliche Verpflichtung besteht oder eine Einwilligung vorliegt.
Weitere Informationen zur Datenverarbeitung, zu Betroffenenrechten, Speicherdauer und Kontaktmöglichkeiten für Datenschutzanfragen ergeben sich aus unserer gesonderten Datenschutzerklärung, sofern eine solche bereitgestellt wird.
9. Höhere Gewalt
Die AutoWerk Rhein-Main GmbH haftet nicht für Leistungsstörungen oder Verzögerungen, die auf Ereignisse höherer Gewalt oder auf außerhalb unseres Einflussbereichs liegende Umstände zurückzuführen sind. Hierzu zählen insbesondere Naturereignisse, Feuer, Überschwemmungen, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Streiks, Energieausfälle, Lieferengpässe, Transportstörungen, Cyberangriffe oder sonstige unvorhersehbare und unvermeidbare Ereignisse.
In Fällen höherer Gewalt verlängern sich Leistungsfristen angemessen. Ist die Leistung dauerhaft unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu beenden.
10. Änderungen der Bedingungen
Wir behalten uns vor, diese AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies aus rechtlichen, technischen oder betrieblichen Gründen erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt.
Änderungen werden dem Kunden in geeigneter Form mitgeteilt, etwa per E-Mail oder durch Veröffentlichung einer aktualisierten Fassung. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer angemessenen Frist, gelten die geänderten Bedingungen als akzeptiert, sofern hierauf in der Mitteilung hingewiesen wurde und dies rechtlich zulässig ist.
Für bereits abgeschlossene Einzelverträge gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Bedingungen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der AutoWerk Rhein-Main GmbH in Neu-Isenburg.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
12. Kontaktinformationen
AutoWerk Rhein-Main GmbH
Frankfurter Straße 23
63263 Neu-Isenburg
Deutschland
E-Mail: info@diamondwin789th.com
Telefon: +49 6102 7485931
13. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nichtig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.
Diese AGB dienen der allgemeinen Vertragsgestaltung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben in jedem Fall unberührt.